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Baumfällgenehmigung Tübingen: Wann darf ich fällen?

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Baumfällgenehmigung Tübingen: Wann darf ich fällen?

Baumfällgenehmigung in Tübingen: Wann darf ich meinen Baum fällen?

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Bäume sind durch kommunale Baumschutzsatzungen geschützt und benötigen eine Genehmigung
  • Von 1. März bis 30. September gilt bundesweit ein Fällverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz
  • Ausnahmen für Notfälle sind möglich, müssen aber dokumentiert werden

Eine kleine Vorbereitung erspart oft viel Ärger: Wer in Tübingen einen Baum fällen möchte, sollte vorher klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Denn in vielen Fällen ist das der Fall. Nicht nur das Bundesnaturschutzgesetz, sondern auch kommunale Regelungen schützen unseren Baumbestand. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regeln und Fristen.

Brauche ich überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Die meisten Gemeinden und Städte haben eine Baumschutzsatzung erlassen. Diese schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang – oft sind das etwa 60 bis 80 Zentimeter Umfang in Brusthöhe. Auch in Tübingen und der Umgebung können solche Satzungen gelten. Für Bäume unterhalb dieser Grenze benötigen Sie meist keine Genehmigung. Bei größeren Exemplaren sollten Sie sich beim zuständigen Bauamt oder Umweltamt informieren. Eine schnelle Anfrage spart später Ärger und mögliche Bußgelder.

Die wichtigste Frist im Jahr

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) regelt bundesweit ein striktes Fällverbot: Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume, Hecken und Sträucher nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Diese Regel gilt überall – auch in Tübingen. Sie dient dem Schutz von Vögeln und anderen Tieren, die in dieser Zeit brüten und Junge großziehen. Das bedeutet: Wer seinen Baum legal fällen möchte, sollte das zwischen 1. Oktober und 28. Februar tun – oder rechtzeitig vorher eine Ausnahmegenehmigung einholen.

Wann darf ich auch in der Schonzeit fällen?

Es gibt Ausnahmen vom Fällverbot. Wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Gebäude darstellt, kann eine Notfällung ohne vorherige Genehmigung erfolgen. Auch kranke oder befallene Bäume dürfen manchmal sofort entfernt werden. Dann ist es wichtig, die Behörde zeitnah zu informieren und die Fällung zu dokumentieren – mit Fotos und einer kurzen Begründung. Die zuständige Behörde in Ihrer Gemeinde kann auch im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn wichtige Gründe vorliegen.

Den Antrag stellen

Für eine reguläre Baumfällgenehmigung wenden Sie sich an das Bauamt oder Umweltamt Ihrer Gemeinde. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten: ein Foto des betreffenden Baums, einen Lageplan, auf dem der Baum verzeichnet ist, sowie eine Begründung, warum die Fällung notwendig ist. In Tübingen und anderen Städten werden solche Anträge in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen bearbeitet. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach etwaigen Gebühren und erforderlichen Formularen.

Was passiert ohne Genehmigung?

Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Das Landesnaturschutzgesetz sieht Strafen vor, die mehrere hundert oder sogar tausend Euro betragen können. Oft wird auch eine Ersatzpflanzung angeordnet – Sie müssen also neue Bäume pflanzen. Die Kosten können erheblich sein. Ein unerlaubtes Fällen ist also nicht nur illegal, sondern auch teuer. Eine rechtzeitige Anfrage beim Bauamt ist daher immer sinnvoll.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich meinen Baum im Herbst fällen?
Ja, zwischen 1. Oktober und 28. Februar ist eine Fällung ohne besondere Genehmigung möglich – sofern der Baum nicht unter eine kommunale Baumschutzsatzung fällt. Dann brauchen Sie trotzdem einen Antrag.

Muss ich einen kranken Baum anmelden?
Kranke oder befallene Bäume können oft sofort entfernt werden. Benachrichtigen Sie aber die zuständige Behörde und dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wie lange dauert eine Genehmigung?
Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Rechnen Sie daher rechtzeitig ein und stellen Sie Ihren Antrag nicht in letzter Minute.

Fazit: Informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde in Tübingen oder Ihrer Gemeinde, ob Ihr Baum geschützt ist. Eine kurze Anfrage erspart Ihnen rechtliche und finanzielle Probleme. Im Zweifelsfall ist eine Genehmigung schnell und unkompliziert zu bekommen.

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