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Schneeräumen: Wer muss wann räumen? Leitfaden

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Schneeräumen: Wer muss wann räumen? Leitfaden

Schneeräumen: Wer muss wann und wie räumen? Ein praktischer Leitfaden

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer für das Schneeräumen verantwortlich
  • Die Räumzeiten sind in der kommunalen Satzung festgelegt, meist werktags 7–20 Uhr
  • Streusalz ist vielerorts verboten – Sand und Splitt sind bessere Alternativen

Wer kennt das nicht: Die erste Schneedecke des Winters liegt auf Gehweg und Einfahrt, und sofort stellt sich die Frage – wer muss das räumen? In vielen Gemeinden Baden-Württembergs und Bayerns ist es eine gesetzliche Pflicht, die oft zu Konfusionen führt. Dieser Leitfaden klärt auf, wer verantwortlich ist, wann geräumt werden muss und welche Mittel erlaubt sind.

Wer ist verantwortlich für das Schneeräumen?

Grundsätzlich sind die Grundstückseigentümer für das Schneeräumen und Streuen von Gehwegen vor ihrem Anwesen verantwortlich. Diese Pflicht wird manchmal auch als „Verkehrssicherungspflicht" bezeichnet. Bei Mietobjekten können Hauseigentümer diese Aufgabe vertraglich auf ihre Mieter übertragen – dies muss jedoch deutlich im Mietvertrag festgehalten sein. Sind mehrere Parteien in einem Mehrfamilienhaus ansässig, regelt dies meist eine Hausordnung oder Vereinbarung. Wer sich unsicher ist, sollte seinen Mietvertrag prüfen oder die Hausgemeinschaft fragen.

Räumzeiten: Werktags und Wochenenden im Überblick

Die genauen Räumzeiten sind in der kommunalen Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde festgelegt. Typischerweise müssen Gehwege an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut sein. An Samstagen beginnt die Räumpflicht oft später, etwa um 8 oder 9 Uhr. Sonntage und Feiertage haben häufig spätere Fristen – teilweise erst ab 10 Uhr oder später. Die genauen Regelungen können jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Es lohnt sich, die lokale Satzung online nachzulesen oder die Stadt anzurufen.

Was muss geräumt und gestreut werden?

Räumungspflichtig sind vor allem öffentliche Gehwege und Wege, die für die Allgemeinheit zugänglich sind. Dazu gehören Fußpfade, Treppen und barrierefreie Zugänge zum Grundstück. Auch private Zufahrten und Parkplätze sollten befahrbar gemacht werden, um Unfälle zu vermeiden. Besonders wichtig ist das Räumen vor Eingängen, Bushaltestellen und in der Nähe von Schulen – hier besteht erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Bei Glatteis ist das Streuen unverzichtbar.

Streumittel: Welche sind erlaubt, welche nicht?

Streusalz ist in vielen Gemeinden verboten oder stark eingeschränkt, da es Böden und Vegetation schädigt sowie Haustiere gefährdet. Als umweltfreundliche Alternativen eignen sich Streusand, Granulat und Splitt hervorragend. Diese bieten gute Bodenhaftung und sind leicht zu entfernen. Vor dem Einsatz sollten Sie die lokalen Vorschriften prüfen – manche Gemeinden haben ganz spezifische Regelungen. Im Zweifelsfall liefern die Stadtreinigung oder der Hausmeisterservice Empfehlungen.

Haftung: Was passiert bei Unfällen?

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt und es kommt zu einem Unfall, kann haftbar gemacht werden. Eine Person, die auf nicht geräumtem Gehweg ausrutscht und verletzt wird, kann Schadensersatz fordern. Die private Haftpflichtversicherung kommt in solchen Fällen oft nicht auf – deshalb ist Prävention wichtig. Auch zeitliche Verzögerungen beim Räumen können zu Haftungsansprüchen führen, wenn die Räumzeiten der Satzung überschritten wurden. Empfehlenswert ist, eine Dokumentation zu führen oder Zeugen zu haben, die das Räumen bestätigen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich auch bei leichtem Schneefall räumen?
Nein, die meisten Satzungen sehen vor, dass nur bei erheblichem Schneefall eine Räumpflicht besteht. Leichter Schnee fällt oft nicht darunter. Sobald sich jedoch Schnee ansammelt, sollte geräumt werden.

Bin ich als Mieter zum Räumen verpflichtet?
Das hängt vom Mietvertrag ab. Häufig ist die Räumpflicht auf Mieter übertragen, manchmal übernimmt der Eigentümer diese Aufgabe. Der Vertrag klärt das. Im Zweifelsfall lohnt sich die Nachfrage beim Vermieter.

Welche Versicherung deckt Haftungsansprüche ab?
Die private Haftpflichtversicherung ist oft nicht zuständig. Besser ist eine spezielle Immobilien-Haftpflichtversicherung. Eigentümer sollten sich von ihrer Versicherung beraten lassen.

Schneeräumen ist eine wichtige Verantwortung für die Verkehrssicherheit. Informieren Sie sich frühzeitig über die genauen Vorgaben Ihrer Gemeinde, investieren Sie in gutes Räumequipment und halten Sie sich an die Fristen. So vermeiden Sie Bußgelder und schützen andere vor Unfällen.

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